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Projektföderung

AStA – PROJEKTFÖRDERUNG

Liebe Studierende,

Der AStA stellt Gelder bereit, um bei der Verwirklichung eurer Projekte zu unterstützen. Das Verfahren läuft einmal/Semester, pro Antrag sind max. 750€ zulässig.
Die Richtlinien und genauen Fristen werden vom AStA innerhalb der ersten 4 Wochen nach Semesterstart per Mail rumgeschickt.

Schickt Eure schriftlichen Konzepte inklusive Projektförderungsformular bitte an die E-Mail-Adresse: asta@studi.hks-ottersberg.de

Wir freuen uns auf interessante Projekte! Viel Glück wünscht das Projektförderungsteam!

RICHTLINIEN ZUR PROJEKTFÖRDERUNG

Kommt das Projekt für eine Förderung in Frage?
Gefördert werden ausschließlich Projekte, die von Studierenden der HKS Ottersberg geplant und durchgeführt werden.
Ein Projekt kann nur einmalig gefördert werden.

Inhaltliche Kriterien für das Projekt
Das Projekt sollte in einem künstlerischen, sozialen, pädagogischen oder therapeutischen Zusammenhang stehen und einen gemeinnützigen Charakter haben.
Für die Projekte des Studiengangs „Freie Bildende Kunst“, sowie studiengangsübergreifende Projekte können alle Projekte eingereicht werden (z.B. Gruppenausstellungen, etc.).
Die Projekte werden dann individuell im Team* besprochen und nach Ermessen gefördert. Es werden keine kommerziellen Projekte gefördert.
Achtung: Es gibt keinen Anspruch auf Förderung.
* Die referatsverantwortliche Person beruft zur Teambildung zwei weitere Studierende, welche in keiner Weise durch Förderung bestimmter Projekte einen Nutzen erzielen würden.

Formalia des Antrags
Der Antrag sollte in Form und Inhalt repräsentativ, maschinenschriftlich verfasst, inhaltlich überschaubar gegliedert und strukturiert sein und besteht im Folgenden aus:

  1. Projektförderungsformular
  2. Zusammenfassende Projektbeschreibung im Umfang von 2-3 Seiten
  3. Kostenaufstellung mit Verwendungszweck und Finanzierungsplan, sowie weiteren Fördernden auf einem gesonderten Blatt

Aus der Projektbeschreibung gehen folgende Daten hervor:

  • Projektname
  • Daten der Hauptansprechpartner_in: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
  • Name, Studiengang und Semester aller Teilnehmenden
  • Durchführungsort, Dauer des Projektes und Turnus (täglich, wöchentlich…)
  • Beteiligte Institutionen
  • Motivation
  • Zielgruppe und Projektziele
  • Förderungsbegründung
  • bereits durchgeführte Projekte sollten ihre Ergebnisse kurz zusammenfassen

*Anmerkung zur Einschätzung der zu fördernden Geldsumme*
Der Projetktförderung steht ein Teil der Gelder des AStA zur Verfügung. Diese Gelder speisen sich aus der einmaligen AStA-Gebühr, die Studierende zu Beginn des Studiums entrichten. Da der Gesamtbetrag auf Grund von wechselnder Studierendenzahl von Semester zu Semester variiert, steht der Projektförderung kein fester Betrag zur Verfügung.
Alle Projekte, die gefördert werden, teilen sich diese Geldsumme.

Formalia der Abgabe
Der Antrag ist fristgerecht abzugeben. Die Fristen werden zu Beginn der Projektförderung bekannt gegeben.
Die Abgabe erfolgt ausschließlich elektronisch per E-Mail an: asta@studi.hks-ottersberg.de
Anderweitig eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Persönliche Projektvorstellung
Nach eingegangenem Antrag werden die Bewerber_innen über Ort und Zeit ihrer Projektvorstellung informiert.
Für die Projektvorstellung ist ein Zeitfenster von ca. 15 Minuten pro Projekt angesetzt. In dieser Zeit stellen die Bewerber_innen sich und ihr Projekt kurz vor und stehen für Fragen zur Verfügung.
Aus Platzgründen wird gebeten pro Projektgruppe mit maximal drei Personen zu erscheinen.
Eine gut vorbereitete und gegliederte Projektvorstellung wirkt sich positiv auf die Förderung aus. Bereits durchgeführte Projekte sollten mit ihren reflektierten Ergebnissen in Zusammenhang mit ihrer Zielformulierung präsentiert werden.

Nach Bestätigung der Förderung
Die Quittungen werden in folgender Form abgebeben:
Eine Rechnung oder Auflistung der Ausgaben mit Beleg-Nummer, Tag der Zahlung, Zahlungsempfänger_in, Gegenstand der Zahlung, Geldbetrag und zusammengefasster Endsumme geht den Quittungen voran. Danach folgen die die Quittungen auf A4-Blattgröße.

Die Förderung erfolgt nur noch auf Quittungen, d.h. erst mit dem Einreichen der Belege in oben genannter Form, wird der Förderbetrag ausgezahlt. Die Belege sollten, so nicht anders vereinbart, vier Wochen nach Beendigung des Projektes eingereicht werden (hierbei gilt der Termin, der im Projektförderungsformular angegeben wurde).
Bei einem Projekt, welches schon vor dem Antrag stattgefunden hat, müssen die Belege nach bestätigter Förderung umgehend eingereicht werden.
Sollten die vorgegebenen Fristen nicht eingehalten werden, behält sich das Projektförderungsteam vor, das Projekt nicht länger zu unterstützen.